Nutzungsordnung Vereinshaus

 

Nutzungsordnung für das Vereinshaus in der
Schmarjestraße 14, 14169 Berlin

 

§ 1 Grundsätze

 

  1. Die Einhaltung dieser Nutzungsordnung ist entscheidend, um eine reibungslose Nutzung des Vereinshauses sicherzustellen und allen Mitgliedern und Kursreferentinnen und -referenten eine angenehme Umgebung zu bieten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Vereinsvorstand.
  2. Das Grundstück, das Vereinshaus, die Räume und die Einrichtungsgegenstände der Initiative für Hochbegabung e.V. (InfHo) dienen der Erfüllung der Aufgaben der InfHo. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und Haftung, sofern die Tätigkeit nicht durch die Haftpflichtversicherung des Vereins gedeckt ist.
  3. Das Grundstück, das Vereinshaus und die Räume der InfHo befinden sich in der Schmarjestraße 14, 14169 Berlin.

 

 

§ 2 Geltungsbereich

 

Die Nutzungsordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Grundstück und im Vereinshaus der InfHo aufhalten.

 

 

§ 3 Hausrecht

 

  1. Das allgemeine Nutzungsrecht obliegt dem Verein und seinen Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins entscheidet über die Nutzung.
  2. Das Hausrecht wird vom Vereinsvorstand der InfHo ausgeübt.
  3. Die Referentinnen, Referenten und Mitglieder der InfHo sind berechtigt, das Hausrecht in Vertretung auszuüben. Der Vorstand entscheidet hierbei im Einzelfall.
  4. Bei Überlassung der Nutzung an Dritte wird das Hausrecht durch Dritte ausgeübt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er hat dabei die Nutzungsordnung der InfHo einzuhalten. Die Ausübung des Hausrechts durch den Vorstand (2) und die Vereinsreferentinnen und -referenten sowie Mitglieder (3) geht den durch Dritte getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen in jedem Fall vor.

 

 

§ 4 Buchung und Reservierung

 

  1. Alle Kursreferentinnen, -referenten und Dritte müssen sich an die vereinbarten Zeiten und Kurspläne halten.
  2. Reservierungen und Kurspläne werden über den Online-Kalender verwaltet.
  3. Jede Kursreferentin, jeder Referent oder Dritte muss seine Kurse bzw. Veranstaltungen im Voraus über den Online-Kalender anmelden. Außerhalb dieser Anmeldung sind das Vereinshaus und Grundstück verschlossen zu halten.
  4. Kurse und Veranstaltungen können zu den vereinbarten Zeiten stattfinden. Dabei finden Kurse üblicherweise zwischen 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
  5. Maximal dürfen gleichzeitig sechs (als Zahl: 6) Kurse stattfinden, um eine Überlastung des Vereinshauses zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen.
  6. Für Kurse und Veranstaltungen, die länger als 15 Minuten dauern, müssen sich die Referentinnen und Referenten bzw. Dritte in die Nutzungsliste an der Eingangstür einschreiben. Einzutragende Informationen sind der Liste zu entnehmen.
  7. Über die Nutzung entscheidet im Einzelfall der Vorstand.

 

 

§ 5 Schlüsselregelung

 

Die Schlüssel zum Vereinshaus dürfen nur an autorisierte Personen gegen Ausfüllen eines Übergabeprotokolls und mit Genehmigung des Vorstands ausgehändigt werden. Diese sind nach Ende der Tätigkeit bzw. der vereinbarten Nutzungsdauer wieder zurückzugeben.

 

 

§ 6 Benutzungsregelungen

 

  1. Oberstes Gebot ist die gegenseitige Rücksichtnahme auf andere Nutzerinnen und Nutzer des Vereinshauses. Grundstück, Gebäude und Räume sind stets bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln und unter sparsamster Verwendung von Ressourcen und Materialien zu nutzen.
  2. Die Regelungen des Arbeits- und Umweltschutzes sind einzuhalten. Schäden und sonstige Vorfälle sind unverzüglich dem Vereinsvorstand zu melden. Dies betrifft auch beobachtete Schäden in den Außenanlagen des Gebäudes. Der Lärmpegel sollte angemessen sein, um andere Kurse nicht zu stören. Bei Anschluss von elektrischen Geräten ist darauf zu achten, dass das Stromnetz nicht überlastet wird.
  3. Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden. Türen sind bei Verlassen von Räumen zu verschließen. Bei Nutzungsende der Räume sind die Fenster zu schließen, sowie das Licht und die in Betrieb befindlichen Geräte und Maschinen, mit Ausnahme derjenigen im Dauerbetrieb, auszuschalten.
  4. Die Heizung ist über die vorhandenen Heizkörper zu regeln. Beim Verlassen der Kursräume sind alle Heizkörper, die hochgedreht wurden, wieder auf Stufe 1 zurückzudrehen.
  5. Bewegliches Eigentum der InfHo (z.B. Laptops, Brettspiele, Regelbücher) ist nach Kursende soweit möglich unter Verschluss zu nehmen oder anderweitig zu sichern.
  6. Alle Kursreferentinnen und -referenten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen pünktlich zu ihren gebuchten Zeiten im Vereinshaus erscheinen. Die Kurse sollten planmäßig beginnen und enden, um Überschneidungen zu vermeiden.
  7. Kursreferentinnen und -referenten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für das Aufräumen und die Reinigung ihres Kursraumes nach der Nutzung verantwortlich. Die Räume müssen in dem Zustand hinterlassen werden, in dem sie vorgefunden wurden.
  8. Abfälle aller Art dürfen nur in die dafür aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden. Soweit Abfallbehälter für verschiedene Abfallarten vorhanden sind, ist der Abfall nach Arten getrennt zu entsorgen.

 

§ 7 Zustimmungspflichtige Handlungen

 

  1. Der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vorstands bedürfen sämtliche Nutzungen durch Dritte. Weiterhin sind das journalistische und gewerbliche Fotografieren und Filmen auf dem Grundstück, im Vereinshaus und von Veranstaltungen der InfHo nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vorstands und vertraglicher Regelung zulässig.
  2. Das Entfernen von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen aus dem Vereinshaus und vom Grundstück der InfHo bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstands.

 

 

§ 8 Unzulässige Handlungen

 

  1. Unzulässig sind alle Handlungen, die geeignet sind, die eigene oder öffentliche Gesundheit, Sicherheit und Ordnung zu gefährden.
  2. Rauchen bzw. Konsumieren von Tabak und sonstigen Substanzen ist im Vereinshaus strengstens verboten.
  3. Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln ist auf dem ganzen Gelände ausdrücklich untersagt. Ausnahmen hiervon, insbesondere zu besonderen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstands.

 

 

 

§ 9 Durchsetzung der Nutzungsordnung

 

  1. Die Referentinnen und Referenten sind befugt, die zur Aufrechterhaltung von Gesundheit, Sicherheit und Ordnung erforderlichen Anordnungen zu treffen. Diese Befugnis erstreckt sich insb. auf die Erteilung eines Hausverweises und die frühzeitige Beendigung von Veranstaltungen.
  2. Die Anordnung des Hausverbots kann ausschließlich durch den Vorstand getroffen werden.
  3. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann der Vorstand die Nutzungsberechtigung entziehen und weitere Maßnahmen und Sanktionen anordnen.

 

 

§ 10 In-Kraft-Treten

 

Diese Nutzungsordnung tritt nach Vorstandsbeschluss am Tage ihrer Veröffentlichung auf der Website infho.eu in Kraft.